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Einkommen-/Lohnsteuer | Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig (Bezug: § 3 Nr. 64, § 3c Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG).S. 796
Die besondere Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterkunftskosten i. H. von maximal 1.000 € pro Monat bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland ist auf einen im Ausland belegenen Zweithaushalt nicht anwendbar (, NWB QAAAJ-51862, BFHE 281 S. 337). Insoweit verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, wonach notwendige Unterkunftskosten, d. h. begrenzt auf das nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung Erforderliche, als ...