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Keine Pensionsrückstellung bei unwirksamer Dynamisierungszusage für Altzusagen vor 1999
Nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein kann ein Verstoß gegen die gesetzliche Übergangsregelung in §§ 30c Abs. 1 i. V. mit § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG nach der Rechtsprechung des BAG zur Unwirksamkeit der vertraglichen Anpassungsregelung und damit in diesem Umfang zu einem der Höhe nach beschränkten Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz führen. Soweit danach eine Verpflichtung zur Anpassungspflichtprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG fortbesteht, ist dies bei der Bewertung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen, da es sich hierbei um am Bilanzstichtag noch ungewisse Erhöhungen der Pensionsverpflichtungen handelt (, NWB RAAAJ-89493; Revision zugelassen, BFH-Az.: IX R 8/25).
Sachverhalt: Die gemeinsame Konzernmutter der klagenden Kapitalgese...