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Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige
(1) Das Interesse eines Stpfl. auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen. (2) Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Stpfl. persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Daten i. S. von Art. 4 Nr. 1 DSGVO vor, die grds. vom Tatbestand des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfasst sind. (3) Der auf Art. 23 Abs. 1 DSGVO beruhende Ausschluss des Auskunftsanspruchs nach § 32c Abs. 1 Nr. 1 AO ist mit Unionsrecht vereinbar. (4) Eine Finanzbehörde muss über den Inhalt einer ihr vorliegenden anonymen Anzeige gegenüber dem b...