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Zweitwohnungsteuer | Tatsächliche Vermutung der Eigennutzungsabsicht
Ein dem eigenen Ehepartner schriftlich erteilter Auftrag zur Vermietung an Dritte kann die tatsächliche Vermutung, dass der Eigentümer eine Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorhält, nicht in gleicher Weise erschüttern wie die Übertragung der Vermietung an eine externe Agentur.
Bei der für den Steuerschuldner als Wohnungsvermittlerin auftretenden Ehefrau handele es sich um eine ihm objektiv nahestehende Person, die typischerweise in einer besonderen Loyalitätsbeziehung zu ihm stehe. Daher sei hier nicht hinreichend sichergestellt, dass der vereinbarte Ausschluss einer – über den festgelegten Zeitraum von jährlich sechs Wochen hinausgehenden – Eigennutzung tatsächlich eingehalten werde, so das Gericht. Der Umstand, dass die Ehefrau neben der streitgeg...