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Arbeitslosengeld | Kein Arbeitslosengeld nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Ein im Grundsatz bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt mit dem Beginn des Monats nach Vollendung des für die Regelaltersrente i. S. des SGB VI erforderlichen Lebensjahrs (vgl. § 136 Abs. 2 SGB III). Dies gilt auch dann, wenn die Alterssicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk erfolgt und nach dessen Satzung der Anspruch auf Altersrente später einsetzt als nach den Regelungen des SGB VI.
Im Streitfall begehrte der arbeitslos gemeldete, arbeitslose und die Anwartschaftszeit erfüllende (vgl. § 142 Abs. 1 Satz 1 SGB III) Arbeitnehmer Arbeitslosengeld nach dem SGB III über den Zeitpunkt hinaus, an dem er die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI mit 65 Jahren und zehn Monaten erreicht hatte. Er war als Arzt bis zum 30.6.[...] abhängig beschäftigt gewesen und aufgrund seiner Pflic...