Umsatzsteuer | Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen
inländischen Unternehmern ab dem
und
damit einhergehende Änderungen des
UStAE veröffentlicht ().
Die Änderungen betreffen das BStBl I S. 1320, zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 16.10.2024).
Die Grundsätze des neuen Schreibens sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden, wobei die Übergangsregelungen bis zum zu beachten sind (vgl. BStBl I S. 1320, Rn. 62 bis 65).
Für zuvor ausgeführte Umsätze ist der UStAE in seiner am gültigen Fassung anzuwenden.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
FAAAK-01870