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Sozialversicherungsrechengrößen zum 1.1.2026
[i] BReg., Mitteilung v. 8.10.2025Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Zum sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Rentenversicherung (RV) erhöhen. Auch soll die Versicherungspflichtgrenze steigen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
In [i]Steigende Grenzwerte in der GKVder GKV soll sich die BBG auf jährlich 69.750 € (5.812,50 €/mtl.) erhöhen. Damit steigt die Grenze im Vergleich zum Jahr 2025 um 3.600 € jährlich (300 €/mtl.). Auch die Versicherungspflichtgrenze in der GKV wird um 3.600 € angehoben auf jährlich 77.400 € (6.450 €/mtl.).
Die [i]Änderungen in der RVBBG in der allgemeinen Rentenversicherung soll im Jahr 2026 um 400 € auf 8.450 €/mtl. steigen, die BBG in der knappschaftlichen Rentenversicherung um 500 € auf 10.400 €/mtl. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 € im Jahr betragen.
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Rechengrößen 2026 (Übersicht)
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BBG in der GKV | 69.750 € im Jahr / 5.812,50 €/mtl. |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 77.400 € im Jahr / 6.450 ... |