Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente (BMF)
Das Bundeskabinett hat heute den
Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Hierüber
informiert das BMF.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor.
Damit werden Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt.
Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung, überschritten haben. Somit werden Fehlanreize vermieden.
Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht: Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus. Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt.
Die Aktivrente soll zum in Kraft treten.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
GAAAK-01861