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Einkommensteuer | Teilwertabschreibung auf Anteile eines Mischfonds
Eine Teilwertabschreibung auf Anteile an einem Mischfonds, zu dem überwiegend festverzinsliche Wertpapiere, in geringerem Umfang aber auch Aktien gehören, setzt voraus, dass der Wertverlust eine Bagatellgrenze von mindestens 5 % überschreitet.
Die Klägerin war ein Kreditinstitut, die u. a. an zwei Fonds beteiligt war. Beide Fonds hielten überwiegend festverzinsliche Wertpapiere, hatten aber im Umfang von jeweils ca. 14 % auch Aktien in ihrem Portfolio. Zum streitigen Bilanzstichtag nahm die Klägerin jeweils Teilwertabschreibungen vor, weil der Rücknahmepreis für die beiden Fonds um 2,38 % bzw. 3,87 % unter die Anschaffungskosten gesunken war.
[i]Transparenzprinzip gilt nicht bei InvestmentfondsDas FG München lehnte unter Hinweis auf die Bagatellgrenze von 5 % die Teilwertabschreibungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ab. Es folgte ni...