Kfz-Steuer | Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf
eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes
veröffentlicht.
Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:
Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum (bisher ) erstmalig zugelassen werden.
Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt. Ein am zugelassenes reines Elektrofahrzeug wäre demnach noch fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Das Gesetz tritt am in Kraft.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Nachricht aktualisiert am 15.10.2025: Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Entwurf des Achten Gesetztes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-01698