Europa | Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke (Rat der Europäischen Union)
Der Rat der Europäischen Union hat
am die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für
Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Zudem hat der Rat das Dokument zum
Sachstand (Anhang II) gebilligt.
Hintergrund: Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde im Dezember 2017 eingeführt. Sie ist Teil der externen Strategie der EU für Besteuerung und somit der Bemühungen, weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern. Länder und Gebiete werden auf der Grundlage einer Reihe vom Rat festgelegter Kriterien bewertet. Dazu gehören Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Die Arbeit an der Liste ist ein dynamischer Prozess. Seit 2020 wird sie zweimal im Jahr vom Rat aktualisiert. Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Februar 2026 geplant.
Die Liste ist in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthalten. In Anhang II (Dokument zum Sachstand) sind die kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt, die ihre Steuerpolitik oder die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter verbessert haben.
Die Liste umfasst dieselben elf Länder und Gebiete wie zuvor:
Amerikanisch-Samoa
Anguilla
Fidschi
Guam
Palau
Panama
Russland
Samoa
Trinidad und Tobago
Die Amerikanischen Jungferninseln
Vanatu
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Die letzte Aktualisierungsrunde der Liste weist zwar positive Entwicklungen auf, der Rat bedauert jedoch, dass diese Länder und Gebiete in Steuerfragen noch nicht in jeder Hinsicht kooperativ sind, und ersucht sie, ihren Rechtsrahmen zu verbessern, um die offenen Fragen zu klären.
Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt:
Im Anhang II sind die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder wiedergegeben, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Eines der Gebiete (Vietnam) hat seine Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung von Standards für die länderbezogene Berichterstattung für multinationale Unternehmen, die in dem Land tätig sind, erfüllt, und wird nun aus dem Dokument zum Sachstand gestrichen.
Grönland, Jordanien und Marokko wiederum haben sich verpflichtet, die Umsetzung bezüglich desselben Kriteriums zu verbessern. Montenegro verpflichtete sich, seinen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zu verbessern und auf Anfrage steuerliche Informationen auszutauschen. Diese Verpflichtungen werden in das Dokument über den Sachstand aufgenommen.
Weitere Informationen finde Sie auf der Webseite des Rates der Europäischen Union.
Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
KAAAK-01689