Bringen die Gesellschafter einer KG ihre Anteile an einer GmbH in die KG ein zwecks anschließender Umwandlung der GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf die KG gemäß den § 3, § 20 und § 24 Abs. 1 UmwG, so kann diese Einbringung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Bayerischen GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung vom erfüllen; es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß dieser Vorgang weder nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Bayerischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Änderung der Unternehmensform und bei Betriebsinvestitionen in volkswirtschaftlich förderungswürdigen Gebieten vom noch nach § 5 Abs. 1 GrEStG steuerfrei ist.
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Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 590 BFHE S. 302 Nr. 105, HAAAA-99216
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