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StBB Nr. 4 vom Seite 4

Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.

I. Sachverhalt

Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der K KG, die unter anderem im Hoch und Tiefbau sowie in der Immobilienverwaltung tätig war. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens erbrachte die K KG ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze. Im Schlussbericht erläuterte der Kläger die Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse der K KG und die dabei erfolgten Vermietungen und stellte seine Leistungen im Konkursverfahren in Rechnung mit Ausweis darin enthaltener Umsatzsteuer. Mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung machte der Kläger als Konkursverwalter der K KG allein den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung mit einem Überschuss zu seinen G...