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Vermögensübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt: Besonderheiten im Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- und Ertragsteuerrecht
Aktueller Anlass
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich ein für Nießbraucher an GmbH-Anteilen erfreuliches Urteil gefällt: Ist der Nießbraucher kein wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist ein an ihn gezahlter Ablösebetrag für den Nießbrauchsverzicht steuerfrei (Urteil vom , IX R 5/24). Dieses Urteil rückte Vermögensübertragungen gegen Vorbehaltsnießbrauch wieder in den Blickpunkt, und zwar nicht nur bezogen auf die Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen. Dieses Urteil zeigt auch, dass Regelungsgehalte bestimmter Steuerrechtsvorschriften (im konkreten Fall § 20 Abs. 5 Satz 3 EStG) im Zusammenhang mit Nießbrauchsübertragungen in einer stets aktuellen Sichtweise betrachtet werden müssen.
Handlungsbedarf
Vermögensübertragungen sollten frühestmöglich ins Auge gefasst werden. In Bezug auf Nießbrauchsgestaltungen ist zu beachten, dass sich der Vervielfältiger für die Berechnung des den steuerpflichtigen Erwerb mindernden Kapitalwertes des Nießbrauchsrechts mit zunehmendem Alter des/der Nießbrauchsberechtigten verringert. Das heißt je länger der/die Übergeber warten und je älter diese sind, desto höher fällt die Schenkung...