Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Geldauflage nach § 153a StPO als ersatzfähiger Schaden im Rahmen der Steuerberaterhaftung
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 28.3.2025 entschieden, dass eine zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens gem. § 153a StPO geleistete Geldauflage ein ersatzfähiger Vermögensschaden im Rahmen der Steuerberaterhaftung sein kann (). Die Zustimmung des Mandanten zur Verfahrenseinstellung unterbricht den Zurechnungszusammenhang nicht und begründet kein überwiegendes Mitverschulden. Damit bekräftigt das Gericht die umfassende Pflicht des Steuerberaters, den Mandanten auch vor strafrechtlichen Folgen einer fehlerhaften Beratung zu schützen.
Sachverhalt
Nach Erhalt der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2016 wandte sich der Kläger, ein Rechtsanwalt, an die Beklagten, seine früheren Steuerberater, und befragte diese über die zu erwartenden Steuervorauszahlungen. Die Beklagten prüften daraufhin die dem Kläger übermittelten Berechnungen und bestätigten diese. Der Kläger unterschrieb in der Folge die Steuererklärung und reichte sie in dieser Form bei der Finanzverwaltung ein. In der Steuererklärung wurde jedoch ein Übergangsgewinn i. H. von 25.203.411 €, der im Zusammenhang mit der Änderung der Gewinnermi...