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Änderungen im Mindeststeuergesetz
Analyse der aktuellen Anpassungsvorschläge im Referenten- und Regierungsentwurf
Ziel dieses Beitrags ist es, die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch darzustellen und zu beleuchten. In diesem Zusammenhang sollen auch weitere Gesetze im Rahmen der sog. Begleitmaßnahmen angepasst werden, auf die im Rahmen dieses Aufsatzes nicht weiter eingegangen wird.
Mindeststeueranpassungsgesetz, NWB Reform Radar, NWB NAAAJ-97833
Was ist Zielsetzung der Mindestbesteuerung?
Welche Änderungen enthalten Referenten- und Regierungsentwurf?
Wie ist der Gesetzentwurf zu bewerten?
I. Einleitung und Zielsetzung
[i]Hubert, Das neue Mindeststeuergesetz ab 1.1.2024, StuB 2/2024 S. 55, NWB LAAAJ-56469 Die internationale Steuerlandschaft befindet sich im Umbruch. Mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (BEPS Pillar 2) und der Umsetzung der OECD/G20-Initiative zur Bekämpfung von Gewinnverlagerung und Steuervermeidung (BEPS) befindet sich das deutsche Unternehmensteuerrecht mitten in einer der größten Reformen der letzten Jahrzehnte. Das deutsche Mindeststeuergesetz (MinStG), das Ende 2023 in Kraft getreten ist, setzt die Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU zur globalen Mindeststeuer in nationales Recht um.
Die fortlaufende Entwicklung auf OECD- und EU-Ebene, insbesondere die Veröffentlichung mehrerer OECD-Verwaltungsleitlinien, haben zu Anpassungen im deutschen Recht geführt, um das deutsche Mindeststeuergesetz parallel zu den OECD-Vorgaben zu halten. Der Gesetzgeber hat darauf bereits im Jahr 2024 mit zwei Diskussionsentwürfen, einem Referentenentwurf am sowie dem Regierungsentwurf vom reagiert, die Änderungen und Präzisierungen am MinStG vorsehen. Neben der Einarbeitung von OECD-Verwaltungsleitlinien sind weitere Anpassungen im Mindeststeuergesetz vorgesehen.