Kennzahlen in der Finanzierungspraxis
Wenn Unternehmen mit ihrer Bank über Finanzierungen sprechen, geht es längst nicht mehr nur um Zinssätze und Sicherheiten. In Zeiten volatiler Märkte, steigender Finanzierungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten interessiert Kreditgeber vor allem eines: Bleibt die finanzielle Basis des Unternehmens auch dann stabil, wenn sich die Rahmenbedingungen verschlechtern? Hier kommen sogenannte Financial Covenants ins Spiel. Sie sind vertragliche Verpflichtungen des Kreditnehmers – häufig in Form einzuhaltender Kennzahlen – und werden regelmäßig überprüft. Bei einem Verstoß (Covenant Breach) kann der Kreditgeber frühzeitig intervenieren und je nach Vertrag z. B. Konditionen anpassen, zusätzliche Sicherheiten verlangen oder im Extremfall den Kredit fällig stellen.
Financial Covenants sind im Grunde wie ein Kompass: Vereinbarte Kennzahlen, die anzeigen, ob das Unternehmen weiterhin auf Kurs ist. Denn wer früh erkennt, dass sich die Finanzlage verändert, kann rechtzeitig reagieren – und vermeidet, dass aus einer leichten Schieflage ein ernstes Problem wird.
Die Aussagekraft der Kennzahlen hängt dabei unmittelbar von der Qualität der Unternehmensplanung ab. Eine integrierte Unternehmensplanung, die die Finanz-, Erfolgs- und Bilanzplanung verbindet, bildet die Basis für die Ableitung der Informationen für Financial Covenants. Nur so kann fundiert beurteilt werden, ob vereinbarte Schwellenwerte realistisch sind – und ob sie auch künftig eingehalten werden können. Analytische Methoden wie Sensitivitätsanalysen oder simulationsbasierte Verfahren unterstützen dabei, Risiken transparent zu machen und Planungssicherheit zu gewinnen.
Prof. Dr. Michael Währisch und Anna Lena Kruse zeigen in ihrem Beitrag ab , wie Financial Covenants in der Finanzierungspraxis eingesetzt werden und wie sie sich aus einer fundierten Unternehmensplanung ableiten lassen – ein Thema, das für Kreditnehmer ebenso wichtig ist wie für ihre steuerlichen Berater.
Herzliche Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 901
IAAAK-01480