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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 14-18 | Doppelter Haushalt: Wichtige Abgrenzung zwischen Ein-Personen- und Mehr-Personen-Haushalten

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstandes u. a. eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal nach der aktuellen (und durchaus überraschenden) Sichtweise des Bundesfinanzhofs aber nur zu, wenn der Steuerpflichtige einem Mehr-Personen-Haushalt angehört. Bei einem Ein-Personen-Haushalt stelle sich nicht die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten dieses Haushalts.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist in den letzten Wochen auf ein besonders großes Interesse gestoßen. Ich rede von dem steuerzahlerfreundlichen Urteil zur doppelten Haushaltsführung. Wir nehmen den Richterspruch gerne zum Anlass, die aktuelle Rechtslage umfassend zu erläutern. Damit sind Sie für das Gespräch mit Ihren Mandanten bestens gerüstet.

Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH ist zu dem durchaus überraschenden Ergebnis gelangt: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich nicht die Frage nach einer finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Für Steuer-Laien ist nic...

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