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BAG stärkt Vergütungscharakter und erhöht Arbeitgeberpflichten in Bezug auf (virtuelle) Aktienoptionen
Aktienoptionen als Arbeitslohn
Zwei Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. , NWB VAAAJ-93552 und Urteil v. - 10 AZR 67/24, NWB LAAAJ-92780) haben im März 2025 zu zwei unterschiedlichen Aspekten im Rahmen von virtuellen Aktienoptionsprogrammen (sog. ESOP: Employee Stock Option Plan oder Employee Stock Ownership Plan) Stellung genommen. Mit einem solchen Programm zur Mitarbeiterbeteiligung und -bindung wird Arbeitnehmern ein Recht auf Auszahlung eines Geldbetrags eingeräumt, der von der Kursentwicklung des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, abhängt. Der zehnte Senat hat sich mit sog. Verfallklauseln befasst, also mit Regelungen, die zum Inhalt haben, wann Ansprüche aus einem solchen Aktienoptionsprogramm verfallen. Der Senat hat dazu seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Der achte Senat hat die Frage entschieden, ob Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm in Karenzentschädigungen bei Ausübung eines Wettbewerbsverbots miteinzubeziehen sind.
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I. Virtuelle Aktienoption und Aktienoptionsprogramm
1. Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags
[i]Nachbildung des ökonomischen Effekts einer AktienbeteiligungVirtuelle Aktienoptionen, die auch ...