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Die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2882Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichteter freier Dienstvertrag. Da ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) keine Anwendung. Umstritten ist aber, welche Vorschriften dann Anwendung finden, insbesondere, auf welche „Schutzvorschriften“ sich der Geschäftsführer berufen kann und inwiefern vertragliche Abweichungen vereinbart werden können.
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Gesetzliche und abweichende vertragliche Regelungen
[i]Kündigungsfristen bestimmen sich nach § 621 BGBKeine (entsprechende) Anwendung findet bei Anstellungsverträgen von GmbH-Geschäftsführern § 622 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift sieht für Arbeitsverhältnisse Kündigungsfristen vor, die umso länger ausfallen, je länger das Arbeitsverhältnis bereits andauert. Als Dienstverhältnis richten sich die Kündigungsfristen beim Anstellungsvertrag vielmehr nach § 621 BGB, wonach für die Kündigungsfrist entscheidend ist, ob eine Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist.
[i]Vertragsparteien können abweichende Bestimmung treffenDen Parteien eines Geschäftsführervertrags steht allerdings aufgrund der privatautonomen Gestaltungsfreiheit frei, die Geltung des § 622 Abs. 2 BGB oder ande...