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Verfahrensrecht | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail (BFH)
 Wird ein Einspruch per E-Mail
		eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder
		Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen
		eines Wiedereinsetzungsantrags (; veröffentlicht am
		).
Wird ein Einspruch per E-Mail
		eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder
		Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen
		eines Wiedereinsetzungsantrags (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dabei dem Vertretenen zuzurechnen (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO). Nach § 110 Abs. 2 AO muss der Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt und die versäumte Handlung nachgeholt werden.
Sachverhalt: Mit Einkommensteuerbescheiden vom setzte das Finanzamt (FA) die Einkommensteuer des Klägers ...