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IWB Nr. 19 vom Seite 733

Beurteilung von Homeoffice-Betriebsstätten in Österreich

Der Wartungserlass zu den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021

Lukas Bühl und Helena Viktoria Wessing

[i]öBMF, Erlass v. 11.3.2025 - 2025-0.159.492 unter https://go.nwb.de/q63vsIn einer zunehmend digitalisierten Welt hat sich das Homeoffice zu einem festen Bestandteil der modernen Arbeitslandschaft entwickelt. Damit einher gehen neue Herausforderungen, etwa bei der steuerrechtlichen Beurteilung solcher Homeoffice-Tätigkeiten. Durch den am veröffentlichten Wartungserlass zu den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) erfolgte deren Aktualisierung. Durch die mit dem Wartungserlass einhergehenden Neuerungen weht nun ein frischer Wind, der neue Sichtweisen der österreichischen Finanzverwaltung auf die steuerrechtliche Beurteilung von Homeoffice-Betriebsstätten erkennen lässt.

Kernaussagen
  • Anders als in Deutschland kann in Österreich selbst das Homeoffice eines nichtleitenden Angestellten eine Betriebsstätte begründen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeit von zuhause verlangt.

  • Ein Homeoffice in Österreich begründet keine Betriebsstätte, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und dieser tatsächlich genutzt wird.

  • Die neuen Regeln schaffen Unsicherheiten, denn der Begriff der „tatsächlichen Nutzung“ eines Arbeitsplatzes bedarf der Auslegung.

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Nutzungsdauer:
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