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Arbeitsverhältnis | „Vorläufiger“ Urlaubsabgeltungsanspruch
Ist nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese Kündigung im Hinblick auf einen anhängigen Kündigungsrechtsstreit nicht sicher, hat der klagende Arbeitnehmer in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsanspruch. Er kann zu diesem Zeitpunkt aber, da er selbst geltend macht, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet sei, (noch) keine Abgeltung verlangen. Wird der Abgeltungsanspruch in einem gesonderten Rechtsstreit geltend gemacht, ist dieser wegen Vorgreiflichkeit bis zum Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits auszusetzen.
Das Gesetz kennt keinen „vorläufigen“ Urlaubsabgeltungsanspruch. Das BAG habe zwar entschieden, dass ein Kündigungsschutzverfahren und dessen Beendigung durch gerichtlichen Vergleich auf di...