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Arbeitsverhältnis | Rückzahlung von Fortbildungskosten
Eine Rückzahlungsklausel ist unangemessen benachteiligend i. S. von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und damit unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z. B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung (hier: Dienst in der Feuerwehr) zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll.
Das billigenswerte und rechtlich anzuerkennende Interesse der Arbeitgeberin an einer Rückzahlungsverpflichtung bestehe darin zu verhindern, dass der Arbeitnehmer sich eine teure Ausbildung von ihr finanzieren lasse, nach deren Abschluss aus freien Stücken ohne triftigen Grund das Arbeitsverhältnis beende und schlimmstenfalls noch zu einem Konkurrenten wech...