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Beurteilung von Homeoffice-Betriebsstätten in Österreich
Der Wartungserlass zu den österreichischen Verrechnungspreisleitlinien 2021 (VPR) v. bringt einige Neuerungen. Eine maßgebliche Änderung lässt sich in der Beurteilung von Homeoffice-Betriebsstätten erkennen.
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I. Das Konzept der Homeoffice-Betriebsstätte in Österreich
Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung war es bereits vor dem Wartungserlass möglich, durch Arbeit aus dem Homeoffice eine Betriebsstätte in den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers zu begründen. Die Verrechnungspreisrichtlinien 2021sahen dafür in Randziffer 262 eine Grenze von 25 % vor. Wurde weniger als 25 % der Arbeitszeit aus dem Homeoffice geleistet, sollte nur eine gelegentliche Nutzung desselben und keinesfalls eine Betriebsstätte vorliegen. Wurde mehr als 50 % aus dem Homeoffice gearbeitet, war regelmäßig eine Betriebsstätte zu bejahen.
Auch nach der Aktualisierung durch den Wartungserlass hält die österreichische Finanzverwaltung an diesen prozentualen Grenzen fest. Daneben tritt eine Ergänzung der Randziffer 262 dahingehend, dass die für eine Betriebsstättenbegründung erforderliche Verfügungsmacht zu verneinen...