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Online-Nachricht - Montag, 06.10.2025

Steuerpolitik | Wissenschaftlicher Beirat äußert sich zu steuerfreien Überstundenzuschlägen (BMF)

In seiner Tagung am 3./ hat sich der Wissenschaftliche Beirat beim BMF mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen befasst. Der Beirat vertritt die Auffassung, dass steuerfreie Überstundenzuschläge mehr Probleme schaffen, als sie lösen. In einem Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil empfiehlt das Gremium, von der Einführung der Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge Abstand zu nehmen.

In Ihrem Brief an Minister Klingbeil führt der Wissenschaftliche Beirat u.a. weiter aus:

  • Die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen stellt aus Sicht des Beirats indes kein geeignetes Instrument zur Ausweitung des Arbeitsangebots dar. Der Effekt auf den Nettolohn, den Arbeitnehmer für eine geleistete Überstunde erhalten, sei gering.

  • Erfahrungen aus anderen Ländern würden Hoffnungen auf reale Arbeitszeiteffekte dämpfen: So zeige Evidenz aus Frankreich, dass die Steuerfreiheit von Überstunden dort keinen signifikanten Einfluss auf die geleisteten Arbeitsstunden habe (obwohl die französische Regelung generöser ist und Überstunden in relevantem Maß auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit seien).

  • Die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen gehe zudem mit Mitnahmeeffekten einher. Arbeitnehmer, die bereits heute Überstundenzuschläge erhalten, würden profitieren, selbst wenn ihre Arbeitszeit unverändert bliebe. Dies erhöhe die fiskalischen Kosten der Maßnahme.

  • Aus Sicht des Beirats wäre die Maßnahme zudem sehr anfällig für Steuergestaltungen. Das erhöhe die fiskalischen Kosten und könne unerwünschte Implikationen für Verteilung und Effizienz haben.

  • Zudem widerspräche die Einführung des steuerfreien Überstundenzuschlages dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel des Bürokratieabbaus. Denn die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen gehe mit erheblichem Dokumentations- und Prüfaufwand einher. Unternehmen müssten Überstunden und deren Zuschläge genau dokumentieren.

Hinweis:

Der Volltext des Briefes ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle. BMF online (il)

Fundstelle(n):
FAAAK-01053