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Geringere Anforderungen an die elektronische Entgeltabrechnung
BAG entscheidet weniger streng als die LAG Niedersachsen und Hamm
Die zunehmende Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren in Unternehmen u. a. zu der Frage geführt, ob die elektronische Übermittlung von Entgeltabrechnungen – z. B. per E-Mail oder über Arbeitnehmer online von DATEV oder vergleichbare Portale – zulässig ist. Hierzu wurden auch gerichtliche Auseinandersetzungen geführt. [i]Hamminger, NWB 1/2025 S. 60Vor dem Hintergrund der damaligen obergerichtlichen Rechtsprechung konnte allein empfohlen werden, diesen Übermittlungsweg nur bei Zustimmung des Arbeitnehmers zu wählen. Zwischenzeitlich hat das Bundesarbeitsgericht (, NWB VAAAJ-90908) in einer Entscheidung zu dieser Frage Stellung genommen und die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung deutlich erleichtert.
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I. Abrechnung des Arbeitsentgelts
[i]Mindestinhalt einer AbrechnungDem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen (§ 108 Abs. 1 GewO). Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sow...