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OLG Düsseldorf 28.04.2025 24 U 166/23, NWB 40/2025 S. 2717

Mandat | Ohne mit dem Mandanten abgestimmter prozessualer Vergleich

Da der Mandant eigenverantwortlich zu entscheiden hat, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringt, ist es auch seine Sache, darüber zu befinden, ob und mit welchem Inhalt er einen Rechtsstreit durch Vergleich beendet. Will der Prozessbevollmächtigte einen solchen abschließen, hat er sich deshalb grds. der vorherigen Zustimmung der Partei zu versichern.

Anmerkung:

Hier hatte der Rechtsanwalt ohne Rücksprache mit dem Mandanten den Vergleich geschlossen, zudem ohne sich eine Widerrufsfrist einräumen zu lassen. Der Anwalt war nicht zum Abschluss eines Vergleichs berechtigt, weil die erteilte Vollmacht allein das Außenverhältnis betrifft, während das Innenverhältnis zwischen ihm und dem Mandanten durch die anwaltlichen Pflichten begrenzt wird. Pflicht...

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