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Arbeitsverhältnis | Zum Nachweis der Übergabe eines Kündigungsschreibens
Wird der Zugang einer Kündigung von Arbeitgeberseite behauptet, hat das Arbeitsgericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es diese Behauptung für wahr oder unwahr erachtet.
Die richterliche Überzeugung muss dabei mit den Denk-, Natur- und Erfahrungssätzen im Einklang stehen, wobei auch die Erkenntnisse der Aussagepsychologie zu berücksichtigen sind. Derartige Erkenntnisse seien nicht auf Strafverfahren beschränkt, sondern könnten auch in Arbeitsgerichtsverfahren Berücksichtigung finden, so das Gericht. Im Streitfall konnte der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung nicht beweisen, da die Aussagen der (drei!) Zeugen zur Übergabe des Kündigungsschreibens und zur Reaktion der Arbeitn...