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Ansatz und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter
Kryptowährung, Kundendaten, Algorithmen – ohne Materie und doch: Wirtschaftsgüter wie alle anderen? Aber sicher: Diese Dinge haben einen Wert, der Wert kann vergänglich sein und so muss eventuell auch abgeschrieben werden. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen: Was gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern? Wie entsteht ihr Wert? Welcher Wert darf im Handels- bzw. im Steuerrecht angesetzt werden? Was gilt bei der Umsatzsteuer? Der Beitrag liefert die Antworten und führt in die komplexe bilanzielle Welt ohne Materie ein!
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Immaterielle Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen
Das Gesetz regelt die Aktivierung der immateriellen Wirtschaftsgüter oder Vermögensteile. Danach gilt für die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände im Anlagevermögen Folgendes:
Das Gesetz weist in § 266 HGB den immateriellen Vermögensgegenständen in der Bilanz auf der Aktivseite einen Platz noch vor den Sachanlagen zu.
Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten aktiviert, andernfalls mit den Herstellkosten. Der gemeine Wert gilt als Anschaffungskosten beim unentgeltlichen Erwerb, bei Privateinlagen ist der Teilwert an...