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Auswirkungen der anstehenden Körperschaftsteuersenkung auf die Bewertung latenter Steuern in HGB- und IFRS-Abschlüssen
Die Geister des Zauberlehrlings
Der Bundestag hat am das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Diesem hat der Bundesrat am zugestimmt. Durch das Gesetz wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028 sukzessive von 15 % auf 10 % verringert. Die Steuersatzsenkung wird sich in einer herabgesetzten Bewertung von Steuerlatenzen in den HGB- und IFRS-Abschlüssen deutscher Unternehmen niederschlagen. Wegen der gestaffelten Minderung des Körperschaftsteuersatzes wirft die Thematik ein Schlaglicht auf die bislang nicht ausdiskutierte Frage, inwieweit die Bilanzierung latenter Steuern ein Scheduling voraussetzt. Der Beitrag konturiert die absehbaren Anwendungsfragen und Diskussionsschwerpunkte.
Die nach HGB und IFRS herrschende Liability-Methode verlangt eine zukunftsbezogene Bewertung von Steuerlatenzen. Maßgeblich für die Abgrenzung latenter Steuern sind künftig geltende Steuersätze.
Aufgrund der sich abzeichnenden Minderung des deutschen Körperschaftsteuersatzes sind ab dem Q3 2025 Bewertungsumstellungen in der HGB- und IFRS-Berichterstattung zu prüfen. Dabei sollte man sich an den Bewertu...