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Umsatz bei zahlungsunwilligem/ -unfähigem Kunden
I. Sachverhalt
U betreibt eine Unternehmensberatung. Für den einzelkaufmännischen Kunden K ist U im Rahmen eines jährlich kündbaren Dauerberatungsvertrags mit monatlich ungefähr gleichbleibenden Leistungen und deshalb monatlich gleichbleibendem Entgelt tätig.
Die Rechnungen für Januar bis Juni begleicht K nicht, was U zunächst auf dessen seit Januar bekannte drohende Zahlungsunfähigkeit zurückführt. Im Juli erhält U vom Rechtsanwalt des K ein Schreiben mit Kündigung rückwirkend auf den . Zur Begründung dient eine angeblich mangelhafte Beratungsleistung. Bereits nach Mahnung im April hat es Drohungen durch Herrn K gegeben. Er erwähnte dabei, dass er in der Vergangenheit bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden sei und er außerdem einen schwarzen Gürtel in Karate habe. Aus Angst um Leib und Leben stellt U daher jedenfalls bis auf Weiteres die Eintreibung der Forderungen ein.
II. Fragestellung
Wie ist die Beratungstätigkeit bzw. der aus ihr resultierende Anspruch im Jahresabschluss 01 abzubilden?
III. Lösungshinweise
1. Belastung der GuV
Unzweifelhaft ist die GuV 01 der U durch die Unfähigkeit bzw. den Unwillen des K zu Begleichung der Rechnungen belastet. Fraglich...