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AfA-Bemessungsgrundlage nach Wegfall der gewerblichen Prägung
Was gilt bei rückwirkenden Ereignissen?
[i]BFH, Urteil v. 3.6.2025 - IX R 18/24 NWB GAAAJ-97588 Der Wegfall einer gewerblichen Prägung bei der Vermietung von Grundstücken und die anschließende Einkünfteerzielung im Bereich von § 21 EStG schien durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt zu sein. Mit dem vorliegenden Urteil v. - IX R 18/24 kommt jedoch ein neuer Aspekt hinzu: Der BFH klärt die Fragen, wann ein rückwirkendes Ereignis in diesem Kontext vorliegt und was dessen Folgen sind.
Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebs- in das Privatvermögen: Der Wertansatz bei der Überführung ist für die folgende AfA maßgeblich.
Die Berücksichtigung dieses Wertansatzes bei der AfA erfordert dessen Ansatz bei der Besteuerung.
Nachträgliche Wertänderungen durch Gerichtsurteile stellen ein rückwirkendes Ereignis dar.
I. AfA-Bemessungsgrundlage beim Übergang von Betriebs- zu Privatvermögen
1. Grundsatz
[i]Entnahme und Betriebsaufgabe sind kein Anschaffungsvorgang ...Wird ein im Betriebsvermögen gehaltenes Grundstück durch eine Entnahmehandlung oder im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen des bisherigen Betriebsinhabers überführt und dort zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind die AfA-Vorschriften § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG zwar mangels Anschaffung nicht unmittelbar anwendbar. Die Überführung vom Betriebs- in das Privatvermögen stellt wegen des fehlenden Rechtsträgerwechsels keinen Erwerb dar.
[i]... können aber als anschaffungsähnlich angesehen werdenAllerdings wird die Überführung als „anschaffungsähnlicher Vorgang“ angesehen, was zur Folge hat, dass sich die AfA-Bemessungsgrundlage durch den Wert ergibt, der bei S. 879der Ermittlung des Entnahmegewinns (§ 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 1 und 3 EStG) angesetzt wurde.