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BFH Urteil v. - VI R 30/69 BStBl 1972 II S. 341

Gesetze: EStG § 10c

Leitsatz

Der Sonderausgabenpauschbetrag des § 10c Nr. 1 EStG von 936 DM steht einem Steuerpflichtigen nicht zu, wenn seine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Kalenderjahr 100 DM nicht überstiegen haben. Arbeitsentgelte bis zu diesem Betrag sind steuerfrei und bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit außer Ansatz.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 341
BFHE S. 345 Nr. 104,
RAAAA-99110

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BFH, Urteil v. 14.01.1972 - VI R 30/69

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