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Umsatzsteuer: Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt
Prof. Dr. Peter Bilsdorfer kommentiert das .
Leitsatz:
Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, gegenüber wem diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.
Lernfazit:
Die BFH-Entscheidung bietet i. R. einer Prüfung die Gelegenheit – gerade auch in der Abgrenzung zu den von dem Kläger vorgenommenen Blutentnahmen –, die Regelungen des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG in einen größeren Zusammenhang zu stellen.