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Umsatzsteuer: Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt
Leitsatz
Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, gegenüber wem diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.
Sachverhalt
Der Kläger ist selbständiger Arzt in der Allgemeinmedizin. In den Streitjahren 2012–2016 übernahm er aufgrund einer mit der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffenen Vereinbarung als Vertreter für andere zum Notfalldienst eingeteilte Ärzte notfallärztliche "Sitz- und Fahrdienste" in eigener Verantwortung. Gegenüber den vertretenen Ärzten rechnete der Kläger ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis ab. Zudem liquidierte der Kläger die i. R. des Notfalldienstes tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen (entweder direkt gegenüber Privatpatienten oder bei gesetzlich Versicherten über die KV). Daneben führte der Kläger in den Streitjahren für die Polizeibehörde auch Blutentnahmen durch und fertigte hierüber jeweils einen einseitigen ärztlichen Bericht nach e...