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Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
I. Leitsatz
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des UStG zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
II. Bewertung
Die Sache hat durch die Zulassung das Aktenzeichen V R 39/25 erhalten und soll bereits am mündlich verhandelt werden. Im Streitfall geht es um einen Abholfall. Hier stellt sich die Frage, ob für den Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG beim Lieferanten der Zeitpunkt der Warenlieferung maßgebend ist. Außerdem ist in dem Revisionsverfahren zu klären, ob der Vertrauensschutz entfällt, wenn der Abnehmer keine Gelangensbestätigung zurücksendet, obwohl sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 6a Abs. 4 UStG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung zu gewähren, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Es handelt sich um einen besonderen Vertrauensschutz für gutgläubige Lieferer. Tatbestandliche Voraussetzung für die Anwendung von § 6a Abs. 4 ist, dass
die unrechtmäßige Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht, und
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