Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025
Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen).
Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2025 sind ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Einsicht und zum Abruf bereit.
Anlage: Antrag auf Wohnungsbauprämie 2025
BMF v. - IV C 5 - S 1961/00020/007
Fundstelle(n):
BStBl 2025 I Seite 1762
RAAAK-00508