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Online-Nachricht - Mittwoch, 24.09.2025

Statistik | Einspruchsbearbeitung 2024 (BMF)

Dekorative GrafikDas BMF hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2024 zusammengestellt.

Aus der Statistik geht laut BMF u.a. Folgendes hervor:

  • Die Statistiken über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern bestätigen weiterhin, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach der Abgabenordnung eine hohe Filterwirkung entfaltet.

  • Nur etwa 12,7 %der im Kalenderjahr 2024 erledigten Einsprüche mussten durch förmliche Einspruchsentscheidung entschieden werden. Lediglich 1,1 % der erledigten Einsprüche führten zu einer Klage.

  • Die Einspruchsstatistik des Kalenderjahres 2024 zeigt, dass die Zahl der eingelegten Einsprüche gegenüber dem Vorjahr um 40,4 % gesunken ist.

  • Der Bestand der zum Ende des Jahres 2024 anhängigen Einspruchsverfahren ist gegenüber den Jahren 2020 bis 2023 weiterhin erhöht. Dies ist im Wesentlichen weiterhin auf die im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform im Jahr 2023 eingelegten Einsprüche zurückzuführen. Viele der unerledigten Einsprüche waren nicht „bearbeitungsreif“.

Hinweis:

Weitere Details können der Statistik entnommen werden, die auf der Webseite des BMF veröffentlicht ist.

Quelle: BMF online (lb)

Fundstelle(n):
BAAAK-00441