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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06-07 | Erbschaftsteuer: Keine Befreiung für Familienheime ohne tatsächliche Eigennutzung durch Erblasser

Eine zum Nachlass gehörende Wohnung stellt laut FG Berlin-Brandenburg kein Familienheim dar, wenn diese zu keiner Zeit vor dem Erbfall von der Erblasserin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Zudem machen wir Sie auf weitere aktuelle Urteile aufmerksam. Für die Praxis ist vor allem die Entscheidung des FG Niedersachsen relevant, wonach es unschädlich ist, wenn der Erbe erst einziehen kann, wenn das testamentarisch einem Dritten eingeräumte Wohnrecht weggefallen ist.

Wir beginnen mit einer rechtskräftigen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg. Und zwar zur Erbschaftsteuer. Es geht einmal mehr um die sehr großzügige Steuerbefreiung für ein Familienheim. Diese setzt bekanntlich voraus, dass der Erbe die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzt. Vor allem aber muss es sich tatsächlich um ein Familienheim im erbschaftsteuerlichen Sinne handeln. Es reicht nicht aus, wenn die Wohnung oder das Haus vom Erblasser und seinen Erben als Familiendomizil betrachtet worden ist. – Was damit gemeint ist, wird klar, wenn wir uns den Streitfall ansehen.

Ein Sohn erbte von seiner Mutter im Jahr 2020 eine Eigentumswohnung in der A-Stra...

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