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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 28 | EuGH-Vorlage: Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften in Luxemburg auf dem Prüfstand

Servicegesellschaften können seit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gem. § 57 Abs. 3 AO durch ein satzungsmäßiges, planmäßiges Zusammenwirken mit einer steuerbegünstigten Körperschaft ihrerseits steuerbegünstigte Leistungen erbringen. In einem Vorlagebeschluss an den EuGH hat der BFH nun Zweifel an der Vereinbarkeit der Norm mit dem Beihilferecht der Europäischen Union geäußert. Wir zeigen die praktischen Konsequenzen auf.

Als Letztes steht noch ein wichtiger Hinweis auf unserer Agenda. Zu einem Verfahren, über das wir Sie bereits in unserer März-Ausgabe 2024 informiert hatten. Dieses ist von großer Bedeutung für Servicegesellschaften, die mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren.

Servicegesellschaften können seit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gem. § 57 Abs. 3 AO durch ein satzungsmäßiges, planmäßiges Zusammenwirken mit einer steuerbegünstigten Körperschaft ihrerseits steuerbegünstigte Leistungen erbringen, z. B. im Bereich Rechnungswesen. Wie seinerzeit berichtet, vertritt die Finanzverwaltung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung jedoch eine sehr strenge Auffassung. Danach soll das Kooperationsprivileg nur zur Anwendung kommen, wenn spiegelbildlich sowohl die Servicegesellschaft als auc...

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