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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Gewerbesteuer: Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Die Vermietung fremden Grundbesitzes durch eine Kapitalgesellschaft ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann schädlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Die Gewinnerzielungsabsicht hat demnach keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung.

Wenn Sie bei dem nächsten Urteil zur Gewerbesteuer an Bill Murray und den Film mit dem Murmeltier denken müssen, dann kann ich das gut verstehen. Es ist ja fast auch wirklich so: Und täglich grüßt die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. – Doch im Ernst: Einmal mehr gilt es, vor einer Steuerfalle zu warnen.

Als Steuerlaie könnte man meinen: Die Vermietung fremden Grundbesitzes durch eine Kapitalgesellschaft ist für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht schädlich, wenn die Vermietung ohne eine Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Zum Beispiel innerhalb eines Konzerns.

Dem hat jedoch aktuell das FG Münster widersprochen. Anders als bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften spiele die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht bestehe, bei Kapitalgesellschaften keine Roll...

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