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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13 | Wohn-Riester: Keine begünstigte Nutzung bei Tilgung von Darlehen des Ehegatten

Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist nach einer aktuellen Entscheidung des BFH keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals. Der Zweck der Regelung, einen Beitrag zum mietfreien Wohnen im Alter zu leisten, werde nur erreicht, wenn es sich um die Tilgung eines eigenen Darlehens des Zulageberechtigten handelt.

Der Wohn-Riester ist nicht gerade leicht zu durchschauen. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass es darüber immer wieder zum Streit mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen kommt.

So musste der Bundesfinanzhof jüngst die Frage beantworten, ob die Tilgung eines Darlehens, das von dem Ehegatten aufgenommen worden war, eine wohnungswirtschaftliche Verwendung des Kapitals ist.

Der Bundesfinanzhof hat das verneint. Durch die Ablösung von Darlehen, deren Mittel der Finanzierung des Erwerbs von Wohneigentum dienten, solle ein Beitrag zum mietfreien Wohnen im Alter geleistet werden. Dieser Zweck werde aber nur dann erreicht, wenn es sich um die Tilgung eines eigenen Darlehens des Zulageberechtigten handelt....

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