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Grundsteuer | Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem beschwert (FG)
Ein Steuerpflichtiger kann bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den weiterhin geltend machen, in seinen Rechten verletzt zu sein, obwohl er am nicht mehr Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks war und das Finanzamt den ihm gegenüber festgesetzten Grundsteuermessbetrag auf den aufgehoben hatte.
Sachverhalt
Der Kläger übertrug den streitgegenständlichen Grundbesitz im Laufe des Jahres 2022 auf seine Tochter. Im Jahr 2023 stellte das Finanzamt den Grundsteuerwert ihm gegenüber auf den fest. Den zunächst festgesetzten Grundsteuermessbetrag auf den hob das Finanzamt im Jahr 2024 auf. Gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den legte der Kläger Einspruch ein, den das Fina...