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BFH Urteil v. - VI R 253/68 BStBl 1972 II S. 247

Leitsatz

Mehraufwendungen eines Referendars anläßlich einer auswärtigen Beschäftigung, die auf seine Ausbildungszeit als Referendar angerechnet wird, können als Werbungskosten zu berücksichtigende Fortbildungskosten sein. Das gilt auch für eine Beschäftigung im benachbarten Ausland.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 247
BFHE S. 226 Nr. 104,
ZAAAA-99074

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.12.1971 - VI R 253/68

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