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Kein Billigkeitserlass bei Nachzahlungszinsen
, Rev. BFH V R 28/25
Es stand die Frage im Raum, ob Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einem beiderseitigen Rechtsirrtum von Leistungserbringer und Leistungsempfänger über die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichem Warenverkehr erlassen oder abweichend festgesetzt werden können. Jedoch sind Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer auch dann nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines vermeintlichen Rechtsirrtums Vorsteuer geltend gemacht hat und die Umsatzsteuer im Ergebnis stets beim Fiskus verblieben ist. Ein gemeinsamer Irrtum über die Rechtslage begründet nach Auffassung des Gerichts () keine sachliche Unbilligkeit. Entscheidend ist vielmehr, dass der Unternehmer durch den unberechtigten Vorsteuerabzug einen Liquiditätsvorteil hatte. Der unionsrechtliche Neutralitätsgrundsatz steht der Verzinsung nicht entgegen.
I. Leitsätze (nicht amtlich):
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht sachlich unbillig, wenn die Zinsfestsetzung darauf beruht, dass der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers aus den Rechnungen des Leis...