Einkommensteuer | Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG (BMF)
Das BMF hat zur Tarifermäßigung
nach
§ 32c EStG in
der Fassung des Gesetzes Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v.
(BGBl.
I Nr. 3211) Stellung genommen ( IV D 4 — S 2230/00036/003/151).
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
Anwendungsregelung
Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
Zugangsvoraussetzungen
Ermittlung der Tarifermäßigung
Änderung einer gewährten Tarifermäßigung
Das BMF-Schreiben findet für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung.
Für vorherige Betrachtungszeiträume gilt das unter Berücksichtigung der Änderungen durch die und v. .
Quelle: IV D 4 — S 2230/00036/003/151, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)
Fundstelle(n):
JAAAJ-99998