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Online-Nachricht - Freitag, 19.09.2025

Einkommensteuer | Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG (BMF)

Dekorative GrafikDas BMF hat zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. (BGBl. I Nr. 3211) Stellung genommen ( IV D 4 — S 2230/00036/003/151).

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  1. Anwendungsregelung

  2. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume

  3. Zugangsvoraussetzungen

  4. Ermittlung der Tarifermäßigung

  5. Änderung einer gewährten Tarifermäßigung

Hinweise:

Das BMF-Schreiben findet für die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 Anwendung.

Für vorherige Betrachtungszeiträume gilt das unter Berücksichtigung der Änderungen durch die und v. .

Quelle: IV D 4 — S 2230/00036/003/151, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)

Fundstelle(n):
JAAAJ-99998