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ESG-Kompetenzen im Aufsichtsrat
Die Notwendigkeit von Wissen, fachlichen Erfahrungen, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften
Marktteilnehmer und Gesellschaft verlangen aus vielfältigen Gründen, dass Unternehmen das Postulat der „Nachhaltigkeit“ – neudeutsch differenziert in Environmental, Social und Governance, kurz ESG – in ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen. In einer deutschen Kapitalgesellschaft ist der Aufsichtsrat von diesen Erwartungen ebenso betroffen wie der Vorstand. Der folgende Beitrag verdeutlicht, in welchem Maße ESG-Aspekte das Aufgabenspektrum eines Aufsichtsrats verändern bzw. erweitern und welche Kompetenzen Aufsichtsratsmitgliedern die Erfüllung der in sie gesteckten Erwartungen ermöglichen bzw. erleichtern.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats haben sich durch das Postulat der Nachhaltigkeit erweitert.
Für die Erfüllung seiner diesbezüglich erweiterten Aufgaben benötigt ein Aufsichtsrat Mitglieder, die ein breites Spektrum von ESG-Kompetenzen abdecken.
Diese Kompetenzen erstrecken sich auf Wissen, fachliche Erfahrungen, Fähigkeiten und persönliche Eigenschaften.