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NWB Nr. 39 vom

Zur Reichweite der Pflicht des Steuerberaters zur Sachverhaltsaufklärung

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2678Eine Entscheidung des , NWB FAAAJ-98423) macht deutlich, dass bei der Mandatsbearbeitung eine aktive und zielgerichtete Kommunikation des Steuerberaters mit dem Mandanten unerlässlich ist, um möglichst sicherzustellen, dass der Steuerberater bei seiner steuerrechtlichen Bearbeitung von zutreffenden Sachverhalten ausgeht.

OLG Düsseldorf (23 U 25/23): ein Beispiel aus der Praxis

[i]Streitig ist, ob der StB über einen Anteilstausch in Kenntnis gesetzt wurdeMit der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen und der E-Bilanz für das Veranlagungsjahr 2013 beauftragte eine GmbH (erstmals) eine Steuerberatungsgesellschaft (StB-GmbH). Der für die StB-GmbH tätige Steuerberater erkundigte sich per E-Mail bei der GmbH in allgemeiner Form nach Verträgen mit Gesellschaftern im Jahr 2013. Tatsächlich hatten zwei Gesellschafter im Jahr 2013 Anteile durch Einbringung ihrer Anteile an einer anderen GmbH im Weg einer gemischten Sacheinlage gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen an der GmbH erworben (Anteilstausch). Ob der Steuerberater über den Anteilstausch in Kenntnis gesetzt wurde, ist zwischen den Parteien streitig.

[i]StB-GmbH setzt eingebrachte Anteile mit dem gemeinen Wert an, obwohl der Erwerbsvertrag eine andere Regelung vorsiehtDie StB-GmbH holte im Oktobe...

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