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Zur Reichweite der Pflicht des Steuerberaters zur Sachverhaltsaufklärung
OLG Düsseldorf trifft eine Beweislastentscheidung, keine Entscheidung über eine Pflichtverletzung
Das , NWB FAAAJ-98423) hat ein Urteil des LG Düsseldorf (Urteil v. - 9 O 190/20) bestätigt, mit dem dieses die Klage von GmbH-Gesellschaftern gegen eine Steuerberatungsgesellschaft abgewiesen hatte. Die Beratungsgesellschaft hatte in den Steuererklärungen und der E-Bilanz der GmbH die im Weg eines Anteilstauschs in die GmbH eingebrachten Anteile an einer anderen GmbH mit dem gemeinen Wert angesetzt und keinen Antrag auf Buchwertfortführung gestellt und damit die Besteuerung des Einbringungsgewinns bei den einbringenden Gesellschaftern in voller Höhe ausgelöst. Das OLG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme des Landgerichts durch Vernehmung mehrerer Zeugen gestützt und ebenso wie das Landgericht festgestellt, dass die Kläger eine Pflichtverletzung der Steuerberatungsgesellschaft nicht bewiesen haben. Das Urteil des LG Düsseldorf wie auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf hätten in diesem und ähnlich gelagerten Fällen ggf. auch anders ausfallen können.
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S. 2679